Kranführerschulung nach §29 DGUV vorschrift 52
Ziel:
Sicheres und vorschriftsmäßiges Führen von Krananlagen gemäß §29 DGUV Vorschrift 52 sowie Vermeidung von Personen- und Sachschäden durch fachgerechte Bedienung.
Adressaten:
Personen, die Krananlagen (z. B. Brücken-, Portal- oder Hallenkrane) bedienen sollen oder bereits bedienen und eine formale Qualifikation benötigen.
Inhalte:
- Rechtlicher Rahmen & Normen
- Verantwortung und Pflichten von Kranführer und Unternehmer
- Aufbau und Funktion von Krananlagen
- Tragfähigkeit, Lastdiagramme und Anschlagmittel
- Gefährdungen beim Kranbetrieb
- Praktische Übungen (Fahr- und Hebeübungen)
- Verhalten bei Störungen und Notfällen
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
Prüfung/Zertifikat:
Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Absolventen/innen der Grundqualifikationsstufe ein Zertifikat.
Dauer:
1 Tag
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