Sicher heben. Verantwortung übernehmen. Kranführer werden!

Kranführerschulung nach §29 DGUV vorschrift 52

Ziel:
Sicheres und vorschriftsmäßiges Führen von Krananlagen gemäß §29 DGUV Vorschrift 52 sowie Vermeidung von Personen- und Sachschäden durch fachgerechte Bedienung.

Adressaten:
Personen, die Krananlagen (z. B. Brücken-, Portal- oder Hallenkrane) bedienen sollen oder bereits bedienen und eine formale Qualifikation benötigen.

Inhalte:

  • Rechtlicher Rahmen & Normen
  • Verantwortung und Pflichten von Kranführer und Unternehmer
  • Aufbau und Funktion von Krananlagen
  • Tragfähigkeit, Lastdiagramme und Anschlagmittel
  • Gefährdungen beim Kranbetrieb
  • Praktische Übungen (Fahr- und Hebeübungen)
  • Verhalten bei Störungen und Notfällen
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung

 

Prüfung/Zertifikat:
Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Absolventen/innen der Grundqualifikationsstufe ein Zertifikat.

Dauer:
1 Tag

Sprechen Sie mit uns über die Zugangsvoraussetzungen, Konditionen und Termine!